pH 4 oder 10 und die 42. BImSchV kann geh´n?

Sind Sie als Betreiber (rechts)sicher?
Die Ausnahmen der 42. BImSchV sind im Bereich Lackieranlagen immer wieder ein Thema. Aus diesem Grunde hat sich die LAI (Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) am 09.09.2020 folgendermaßen geäußert:

Die pH-Wert Aufzeichnung kleiner 4 oder größer 10 muss dauerhaft nachgewiesen sein!
Wie genau ist der Begriff „dauerhaft“ zu verstehen?
Dauerhaft bedeutet, dass die Bedingung zu jedem Zeitpunkt erfüllt sein muss.
Vermeiden Sie die häufigsten Fehler und Missverständnisse im Zusammenhang mit der 42. BImSchV durch fachliche Expertise und kompetenter Beratung bei der hebro®chemie! Worauf warten Sie? Melden Sie sich bei unserem Experten-Team unter 02166 – 6009 134, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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