Seit dem 19.08.2017 regelt die 42. BImSchV den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, doch wir stoßen immer wieder auf ungemeldete Anlagen und Wissenslücken bei Kunden.
Gesetzliche Vorschriften sind entscheidend für den sicheren Betrieb – lassen Sie sich von unserem geschulten Personal der hebro®chemie beraten! Wir unterstützen Sie gerne dabei, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und Ihre Anlagen gesetzeskonform zu betreiben.
Ihre Vorteile:
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